Beratung bei Kindeswohlgefährdung

Fachberatung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

“ Achtes Buch Sozialgesetzbuch § 8a – Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (2) In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass deren Fachkräfte den Schutzauftrag nach Absatz 1 in entsprechender Weise wahrnehmen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen. Insbesondere ist die Verpflichtung aufzunehmen, dass die Fachkräfte bei den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten, und das Jugendamt informieren, falls die angenommenen Hilfen nicht ausreichend erscheinen, um die Gefährdung abzuwenden.“

Unser Team hat durch Berufserfahrung und Ausbildung einen breiten Erfahrungshintergrund, daher ist es uns möglich, Ihnen Fachberatung als „Insoweit erfahrene Fachkraft“ zu bieten.

Unser Angebot:
Beratung von Mitarbeitern bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung durch
erfahrene Fachkräfte bei

  • Unsicherheit der fallzuständigen Fachkraft,
  • hoher Komplexität des Falles,
  • fehlenden Kompetenzen der fallzuständigen Fachkraft,
  • hoher emotionaler Belastung der fallzuständigen Fachkraft,
  • erheblichem Dissens im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte
  • bei punktuellem und prozesshaftem Beratungsbedarf

Unsere Leistung:
Durch die Beteiligung einer insoweit erfahrenen Fachkraft können u. a. folgende Wirkungen erzeugt werden

  • verbessertes Fallverstehen bei den handelnden Fachkräften,
  • Strukturierung von Beobachtungen und Informationen,
  • Strukturierung der Erarbeitung von Handlungsplänen,
  • Klärung individueller Verantwortung,
  • Versachlichung insbesondere emotional belasteter Prozesse,
  • Nachbetrachtung und Aufarbeitung von abgeschlossenen Fällen,
  • Klärung fachlicher Positionen und Erarbeitung von Standards.

Unsere Fachkräfte:
Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung in dringenden Fällen und bemühen uns um eine zeitnahe Realisierung. Anfragen mit Rückrufwunsch können Sie uns auch per Email senden.

Darüber hinaus können wir Ihnen Informationsveranstaltungen und Tagesseminare zu Handlungssicherheit beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung bieten.