70 Jahre Grundgesetz: Ohne Kinderrechte nicht in bester Verfassung

Dresden, 23.05.2019. Zum 70ten Jahrestag des Inkrafttretens des Grundgesetzes am 23.05.2019 fordert der Kinderschutzbund Dresden, dass die Kinderrechte in vollem Umfang in die Verfassung aufgenommen werden – mit sämtlichen Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechten sowie dem Vorrang des Kindeswohls.

„Indem wir die Kinderrechte im Grundgesetz festschreiben, stärken wir die Rechtsposition von Kindern und Jugendlichen“, erklärt Frau Heubner-Christa vom OV Dresden. „Politik und Verwaltung müssten dann bei allen Entscheidungen, die Kinder und Jugendliche betreffen, prüfen, ob deren Interessen ausreichend berücksichtigt wurden und ihre Rechte gewahrt sind.“

Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern will im Herbst einen Vorschlag vorlegen, wie Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden sollen. Der Kinderschutzbund hat gemeinsam mit anderen im Aktionsbündnis Kinderrechte ins Grundgesetz einen Formulierungsvorschlag vorgelegt.

„Wenn Kinder und ihre Rechte fehlen, dann kommen Kinder lediglich als Rechtsobjekte und nicht als Rechtssubjekte in der Verfassung vor. Wenn die Verfassung die Seele unserer Demokratie ist, dann ist diese Seele ohne die Rechte der Kinder nicht komplett“, sagt Frau Heubner-Christa vom Ortsverband Dresden.

Der Kinderschutzbund hat es sich zum Ziel gesetzt, mit vielfältigen Aktionen die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen stärker bekannt zu machen und zu fördern. Der Verband spricht sich deshalb auch für eine Absenkung des Wahlalters auf 14 Jahre aus.

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Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) – Für die Zukunft aller Kinder!

Der DKSB, gegründet 1953, ist mit 50.000 Mitgliedern in über 400 Ortsverbänden die größte Kinderschutzorganisation Deutschlands. Der DKSB setzt sich für die Interessen von Kindern sowie für Veränderungen in Politik und Gesellschaft ein. Schwerpunkte seiner Arbeit sind Kinderrechte, Kinder in Armut, Gewalt gegen Kinder sowie Kinder und Medien