Stellungnahme des Bundesverband zum Fall Lügde

Erstes Urteil im Fall Lügde
Mit gestrigem Urteil im tausendfachen Missbrauch von Kindern in Lügde wurde ein Täter zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe mit der Auflage, sich einer Therapie zu unterziehen, verurteilt. Der Berichterstattung nach bezieht sich das Urteil auf die Anstiftung und Beihilfe zu schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern. Der Täter hat diesen Missbrauch in Auftrag gegeben und nahm über Webcam-Übertragungen an den Taten teil. Er trägt somit eine erhebliche Verantwortung und Mitschuld an den Geschehnissen von Lügde. Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen wurden 42.000 kinderpornografische Fotos und Videos beim Täter sichergestellt. Es ist zu befürchten, dass er Teil eines größeren Netzwerkes ist.Eine junge heute erwachsene Frau hat dem Gericht die furchtbaren Taten geschildert, die sie als Kind erlebt hat. Wir zollen der 19jährigen jungen Frau Respekt für den Mut zu ihrer Aussage. Im Wissen über das Ausmaß der Straftat sind wir über das Urteil überrascht. Wir können mit dem Urteil nicht zufrieden sein und offensichtlich auch die Opfer nicht. Wir nehmen zur Kenntnis, dass dem Täter eine Therapie auferlegt wurde. Viel zentraler für uns ist jedoch, dass den betroffenen Kindern und jungen Menschen von Lügde qualitativ angemessene Therapieangebote zeitnah und aktiv zur Verfügung gestellt werden, damit eine Verarbeitung der Geschehnisse möglich wird.
Berlin, den 18.07.2019
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