
Seit 2004 gibt es in enger Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe Dresden das Projekt Betreuungsweisung (gem. § 10 Jugendgerichtsgesetz). Angesprochen werden hiermit Jugendliche in schwierigen Lebenssituationen, die durch delinquentes Verhalten mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind und richterlich angewiesen wurden, sich der Betreuung eines Betreuungshelfers zu unterstellen.
Wir unterstützen Jugendliche bei
- der Erfüllung von richterlichen Auflagen,
- dem Erlernen sozialer Kompetenzen,
- und allen lebenspraktischen Fragen.
Zudem bieten wir im Auftrag der Jugendgerichtshilfe Entlassungsbegleitungen für Jugendliche und Heranwachsende Strafgefangene an.
In Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern bieten wir Projekte für Schulen, Jugendhilfeeinrichtungen usw. mit präventivem Charakter an.
Till Winkler
(Koordinator)
Dipl.-Sozialpädagoge (FH)
Erlebnispädagoge (agjf)
Sebastian Zapff
Dipl.-Sozialpädagoge (FH)
Mediator (agjf)
Fachkraft §8a SGB VIII
Annette Bause
Dipl.-Pädagogin
Kunsttherapeutin
Anne Scheffel
Dipl.- Pädagogin/Sozialpäd.






