Kinderrechte gelten überall!

In vielen Ländern und Regionen auf dieser Welt sind Kinder den dramatischen Auswirkungen kriegerischer Auseinandersetzungen ausgesetzt. Sie werden verwundet, getötet und teilweise sogar zur Kriegshandlungen gezwungen.

Unsere Gesellschaft hat die Pflicht Kinder vor Kriegen und auf der Flucht zu schützen! Dabei sind wir alle gefragt.

Die Hilfsbereitschaft muss für ALLE Kinder gelten, unabhängig ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihres sozialen Status oder ihres Geschlechts.

Als Kinderschutzbund Dresden setzen wir uns in allen Projekten und Einrichtungen deutlich und entschlossen für die Bekanntmachung und Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention ein. In unseren Kindertageseinrichtungen, den Wohn-, Freizeit- und Beratungsangeboten setzen wir uns dafür ein, dass diese allen Kindern zugänglich sind und heißen sie Herzlich Willkommen.

Wir machen insbesondere auf die Art. 22 und 38 der UN-Kinderrechtkonvention aufmerksam. An vielen unserer Projekte und Einrichtungen hängt ein Banner, welches klar stellt:

ALLE KINDER HABEN DAS RECHT AUF SCHUTZ VOR KRIEG UND AUF DER FLUCHT! ALLE!

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Art. 22 UN-KRK
Flüchtlingskinder haben das Recht auf besonderen Schutz und Hilfe. Auch alle anderen Rechte der Kinderrechtskonvention gelten für sie in dem Land, in dem sie gerade sind.Der Staat, die Vereinten Nationen und andere Organisationen müssen ihnen helfen, zu ihrer Familie zurückzukehren, falls sie alleine auf der Flucht sind. Falls dies nicht möglich ist, müssen sie wie andere Kinder ohne Eltern behandelt werden.

Art. 38 UN-KRK
Du hast das Recht auf Schutz im Krieg. Ein zusätzlicher Vertrag bestimmt, dass kein Kind zu aktiver Teilnahme an bewaffneten Konflikten herangezogen werden darf.

Noch mehr Kinderrechte, auch in anderen Sprachen, gibt es unter www.dksb-dresden.de/kinderrechte.