Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland

Das Bundeskabinett hat am 13. Februar 2019 den Fünften und Sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, auch bekannt als sogenannte „UN-Kinderrechtskonvention“ von 1989 beschlossen.
Alle fünf Jahre ist die Bundesregierung verpflichtet, einen sog. Staatenbericht zur Umsetzung der Kinderrechte zu schreiben und den Vereinten Nationen vorzulegen. Diese prüfen und bewerten das Engagement und die Zielerreichung eines jeden Landes, die Anliegen der UN-Kinderrechtskonvention innerstaatlich umzusetzen.
Wir werden den Bericht natürlich auch lesen und mit unseren Erfahrungen abgleichen. Zu finden ist er hier.