Kann auch ein Wal zur Wahl?

Diese Frage ist grundsätzlich berechtigt, aber muss eindeutig mit „nein“ beantwortet werden. Wale dürfen nicht zur Wahl. Wer es aber darf und was bzw. wen man überhaupt wählen kann und warum und wann und wo … erklären unsere „Wahl-Erklär-Comics“. In Zusammenarbeit mit der Kinderbeauftragten der Stadt Dresden haben wir beschlossen, die anstehenden Wahlen und was man dazu wissen wollte, mal etwas einfacher zu erklären. Nach dem Plakat für die Kommunalwahlen und Stadtratswahlen kommt nun noch das 3. Plakat für die anstehenden Landtagswahlen.
Artikel 12 und 13 der UN-Kinderrechtskonvention sprechen Kindern ein Recht auf freie Meinungsäußerung und Mitbestimmung zu. Das üben wir in unseren Kitas schon mit den Kleinsten. Aus ihnen werden mal Große, die durch die Stimmabgabe bei Wahlen das politische Klima und Entwicklungen in unserem Land mitbestimmen können.
Für alle, die wissen möchten, worum es bei den kommenden Wahlen geht und was zu tun ist, stehen hier unsere Erklär-Bilder zur Ansicht. Wahlprogramme lesen und eine Entscheidung treffen, müssen alle Wähler ab 18 Jahren aber selbst.

Sollten Sie Interesse an den „Erklär-Comics“ haben, wenden Sie sich bitte an unsere Fachberater Herrn Blume oder Frau Györkös.
p.gyoerkoes@kinderschutzbund-dresden.de
a.blume@kinderschutzbund-dresden.de