Pressemitteilung des Sächsischen Flüchtlingsrats e.V.

Sachsens Lagerschulen – Curriculum: 5, Personal: 6, Standort: 6
Wer unterrichtet die Kinder und Jugendlichen in den Erstaufnahmeeinrichtungen? Eine Antwort des Staatsministeriums des Inneren bestätigt, was Geflüchtete bereits SFR-Berater*innen erzählt haben. Über Bande gespielt gibt das Innenministerium zu: von Schule kann keine Rede sein. EU-Recht wird damit unterlaufen.
Erst blieben die Kinder und Jugendlichen ewig ohne Bildungszugang, nun soll ein sogenanntes „Lernangebot“ die Regelschule direkt in den Lagern ersetzen. Inzwischen hat das, was da Unterricht genannt wird, in allen Aufnahmeeinrichtungen des Freistaats Sachsen final begonnen. So bestätigten es auch Geflüchtete gegenüber SFR-Berater*innen. Als „Feigenblatt“ hatte der SFR dieses „Lernangebot“ immer wieder bezeichnet. Denn, den Schulzugang ersetzt es nicht. Auch nicht in „ähnlicher Weise“, wie es die EU-Aufnahmerichtlinie als Mindeststandard definiert hat. Eine Antwort auf die Anfrage von Juliane Nagel, MdL, DIE LINKE, zu den Lehrkräften offenbart jedoch erstaunliches. „Ohne Not hat das Innenministerium eines seiner zentralen Argumente fallengelassen.“ schlussfolgert Angela Müller vom SFR. Denn die Lehrkräfte arbeiten direkt bei den Trägern der Aufnahmeeinrichtung, in Dresden ist das beispielsweise European Homecare. Warum sie denn nicht direkt beim Kultusministerium angestellt seien, wollte Nagel wissen. Das Innenministerium gibt an, dass die Personalhoheit des Freistaats nur für die Lehrkräfte gilt, die an Schulen öffentlicher Trägerschaft arbeiten. „Im Umkehrschluss hat das Innenministerium das Offensichtliche nun ausgesprochen: das Lernangebot in Lagern ist keine Schule. Das heißt auch, dass ein ähnlicher Zugang zum Bildungsystem nicht gegeben sein kann.“ bilanziert Müller bestechend.

Der Schulzugang und das Recht auf Bildung bleibt verwehrt

Fraglich findet Müller auch, warum Lehramtsstudent*innen den komplexen Auftrag übernehmen sollen, eine solch heterogene Klasse zu unterrichten. „In nur drei Klassenstufen werden sechs bis 18-jährige unterrichtet. Ich möchte das Kind sehen, das auch nur ein Quäntchen Wissen aus diesem Unterricht holt.“ Gestaltet werden die Stunden nach einem Curriculum des Kultusministeriums. Das fiel bereits in der Vergangenheit als mangelhaft durch. Nicht zuletzt, weil der Standort des Lernangebots – das Lager – nicht hinnehmbar sei. Fazit des SFR: ein hingezimmertes Lernangebot, unterrichtet von Auszubildenden anstelle von Fachkräften befreit Sachsen nicht von der Pflicht, das Recht auf Bildung für Alle zu ermöglichen.

Eine Pressemitteilung mit der Chronik der Forderung sowie den letzten Zahlen zu Kindern und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen veröffentlichte der SFR am 19. August.

Kontakt

Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
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