Aktuelle Allgemeinverfügung

Liebe Eltern und Personsorgeberechtigte mit Kindern in einer Kindertagesbetreuung (Kita oder Hort),
mit der am 17.04.2020 beschlossenen neuen Allgemeinverfügung treten am Montag, dem 20.04.2020 auch Veränderungen betreffend Betreuung in Notgruppen ein. Wir haben Ihnen hier alle wichtigen Informationen zusammen gestellt und listen abschließend zusätzlich alle offiziellen mitgeltenden Verordnungen und Dokumente als Direktlink auf.

Ein kurzer Überblick:
Der Anspruch auf Notbetreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Grund- und Förderschulen wird erweitert. Für Kinder und Grundschüler, deren Eltern in systemrelevanten Sektoren beschäftigt sind, wird eine Notbetreuung angeboten. Weitere Berufsgruppen wurden in die Listen systemrelevanter Berufe mit Anspruch auf Notbetreuung aufgenommen.

Die wesentlichen Änderungen:
Zu den systemrelevanten Berufen gehören u. a. auch folgende Sektoren: Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Gerichtsvollzieher, Bestattungswesen, Verkaufspersonal im Einzelhandel, Handwerker, Beschäftigte der stationären Kinder-, Jugendlichen- und Behindertenhilfe, Tierpfleger, Schüler mit eigenen Kindern mit Betreuungsbedarf sowie das für den Schuldienst an Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft erforderliche Personal.

Ein Anspruch auf die Notfallbetreuung liegt nur vor, wenn beide Personensorgeberechtigten in systemrelevanten Berufen tätig sind.

Ausnahmsweise besteht auch ein Anspruch, wenn nur einer der Personensorgeberechtigten in folgenden Bereichen tätig ist:
– Gesundheitsvorsorge und Pflege,
– Rettungsdienst (einschließlich Berufsfeuerwehr),
– Öffentlicher Personennahverkehr,
– Polizei- und Justizvollzugsdienst,
– Schuldienst und Kindertagesbetreuung,
– Schüler*innen in Abschlussklassen mit eigenen betreuungspflichtigen Kindern,
– Kommunal- oder Staatsverwaltung (mit Aufgaben in der Bekämpfung der Corona-Pandemie)

Voraussetzung für den Anspruch auf Notbetreuung ist allerdings, dass eine Betreuung durch den anderen Personensorgeberechtigten nicht abgesichert werden kann UND ein Antrag auf Notbetreuung gestellt wurde. Das mitgeltende Formular finden Sie unten am Ende der Seite.

Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt am 18. April in Kraft. Sie finden alle Informationen auch auf den offiziellen Internetseiten unter: https://www.coronavirus.sachsen.de
Bitte informieren Sie sich immer nur über vertrauenswürdige Quellen.

Download Allgemeinverfügung: SMS Allgemeinverfügung_17042020
Download Übersicht Sektorenliste: Übersicht Sektoren der kritischen Infrastruktur_17042020
Download Formular Beantragung Notbetreuung: Formular zur Erklärung des Bedarfs an Notbetreuung

Hier fügen wir Ihnen zusätzlich die veröffentlichten Medieninformationen zur neuen Allgemeinverfügung und den gültigen Lockerungen ab 20.04.2020 ein. Diese fassen die wichtigsten Informationen aller behördlichen Bestimmungen übersichtlich zusammen.
Download Medieninformation zu Lockerungen: Lockerungen der Beschraenkungen des öffentlichen Lebens17042020
Download Medieninformation zur Allgemeinverfügung: Allgemeinverfuegung_fuer_eingeschraenkten_Schulbetrieb_17042020

[18.04.2020, 10:00 Uhr]