Beitragsregelung II

Liebe Eltern,

hiermit informieren wir Sie, wie versprochen, über die Umsetzung der Beitragszahlung für die Notgruppenbetreuung.
Die Landeshauptstadt Dresden hat beschlossen, ab dem 20.4.2020 wieder Beiträge für die Betreuung in Kitas und Horten zu erheben. Folgende Regelung gilt für Kinder, die Notbetreuung in Anspruch genommen haben und weiterhin werden. Wir werden die zu viel bezahlten Beiträge aus dem März mit den Beiträgen für April und Mai verrechnen. Für den Monat April sind 9/20 der üblichen Beitragsgebühr zu entrichten. Für den Mai ist der volle Beitrag wie üblich zu entrichten. Wir werden diesen Beitrag voraussichtlich zum 20.5.2020 per Lastschrift einziehen.

Für Kinder, die keine Notbetreuung besuchen, gibt es derzeit noch keine offiziellen Regelungen. Wir informieren sie umgehend, wenn wir Neuigkeiten darüber erfahren.

Bei konkreten Fragen zur Berechnung Ihres Kitabeitrages mit Zahlungsziel 20.5.2020 wenden Sie sich bitte per Mail und unter Angabe (Kita, Kindernummer, Name des Kindes) an unsere Buchhaltung unter s.schmidt@dksb-dresden.de

Fragen zum Zugang zur Notbetreuung, zu aktuellen Bestimmungen im Rahmen der Betreuung (Hygiene, Tagesstrukturen, Essen etc.) wenden Sie sich gern an Ihre Kita.

Mit freundlichen Grüßen,
Heike Heubner-Christa
Geschäftsführung

[02.05.2020, 08:30 Uhr]