Neue Verordnung

Liebe Eltern und Personensorgeberechtigte,

mit Wirkung ab kommendem Montag (04.05.2020) tritt eine neue Allgemeinverfügung in Kraft. Diese gilt bis einschließlich 22.05.2020 und ersetzt damit die bisherige Allgemeinverfügung.

Zu folgenden für Sie wichtigen Themen in Bezug auf Kita- und Hortbetreuung gibt es Änderungen, über die wir hiermit informieren möchten. Sie finden außerdem alle Links zu den offiziellen Dokumenten der Allgemeinverfügung, bitte informieren Sie sich dort auch über alle anderen Veränderungen.

Zugang zur Notbetreuung:
Die Liste mit Berufsgruppen, die einen Anspruch auf Zugang zur Notbetreuung haben, wurde erweitert und ergänzt. Sollten Sie Anspruch haben und nun neu davon Gebrauch machen, informieren Sie bitte ihre Kita mind. 1 Tag bevor Sie Ihr Kind in die Einrichtung bringen möchten. Für die Betreuung in Notgruppen haben Kitas räumlich und personell besondere Anforderungen zu erfüllen. Diese müssen jeden Tag neu angepasst werden, wenn sich die Gruppen in der Notbetreuung vergrößern.
Hier finden Sie die Übersicht von Berufsgruppen, die eine Berechtigung auf Nutzung der Notbetreuung haben: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/AV_Kita_Anlage1_3004_final.pdf

Weiterhin bleibt es erforderlich, dass Sie mit einem Formular erklären müssen, Bedarf an der Betreuung Ihres Kindes in der Notbetreuung haben. Dieses ist durch Ihre/ Ihren Arbeitsgeber zu unterzeichnen. Bitte beachten Sie, dass Sie zur Prüfung der Richtigkeit der Anspruchsberechtigung Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung geben müssen (S. 4/ Anlage 2). Ohne diese Zustimmung ist eine Betreuung nicht möglich.
Hier finden Sie das Formular zur Erklärung des Bedarfs einer Notbetreuung in Kita und Schule: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/AV_Kita_Anlage2_01_05_2020_final.pdf

Beitragsregelung:
Das Kita Amt der Landeshauptstadt Dresden hat die Informationen zur Regelung der Beitragszahlungen weiterhin konkretisiert bzw. überarbeitet. Eltern, die derzeit keine Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen nutzen können, müssen bis 24.05.2020 auch weiterhin keine Elternbeiträge entrichten.

Nur wer seit dem 20.04.2020 die Notbetreuung für systemrelevante Berufe nutzt, muss dafür auch die entsprechenden Elternbeiträge entrichten. Fest steht nach wie vor, dass die Eltern, deren Kinder ab 20.04.2020 in der Notbetreuung waren (unabhängig wie oft und wie lange), einen Elternbeitrag zu entrichten haben. Es wurde festgelegt, dass diese Eltern nur 9/20 des Monatsbeitrags für April zu entrichten haben. Alle anderen Regelungen bleiben bestehen. In einer früheren Mitteilung wurde über eine Beitragsbeteiligung in Höhe von 50% informiert. Diese Information ist hiermit hinfällig. Das beschriebene Abbuchungsverfahren innerhalb unseres Trägers hat weiterhin Gültigkeit (Newseintrag vom 30.04.2020).

Hier finden Sie abschließend noch den Link zur vollständigen Allgemeinverfügung: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Allgemeinverfuegung_Kita_04_05_2020_final.pdf

[02.05.2020, 08:30 Uhr]