Weltkindertag 2

UN-Kinderrechtskonvention Artikel 7: Geburtsregister, Name, Staatsangehörigkeit
Das Kind ist unverzüglich nach seiner Geburt in ein Register einzutragen und hat das Recht auf einen Namen von Geburt an, das Recht, eine Staatsangehörigkeit zu erwerben, und soweit möglich das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden.

Die Vertragsstaaten stellen die Verwirklichung dieser Rechte im Einklang mit ihrem innerstaatlichen Recht und mit ihren Verpflichtungen aufgrund der einschlägigen internationalen Übereinkünfte in diesem Bereich sicher, insbesondere für den Fall, dass das Kind sonst staatenlos wäre.

Diesem Kinderrecht widmet sich unser Kindertreff JoJo.
Am 25.9.2020 findet das jährliche JoJo-Fest im Garten des Johannstädter Kulturtreffs von 15 bis 18 Uhr statt. Es gibt Spiel- und Sportangebote, es wird gebastelt, Musik gibts auch. Was Gesundes für den Magen. Und … tja, was es nun mit dem Artikel 7 der Kinderrechte auf sich hat und dazu stattfinden wird, wollen wir noch nicht verraten. Dafür einfach zum Fest gehen und nach dem Kinderrecht suchen.