Weltkindertag 3

UN-Kinderrechtskonvention Artikel 24: Gesundheitsvorsorge

(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Die Vertragsstaaten bemühen sich sicherzustellen, dass keinem Kind das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten wird.

(2) Die Vertragsstaaten bemühen sich, die volle Verwirklichung dieses Rechts sicherzustellen, und treffen insbesondere geeignete Maßnahmen, um

a) die Säuglings- und Kindersterblichkeit zu verringern;

b) sicherzustellen, dass alle Kinder die notwendige ärztliche Hilfe und Gesundheitsfürsorge erhalten, wobei besonderer Nachdruck auf den Ausbau der
gesundheitlichen Grundversorgung gelegt wird;

c) Krankheiten sowie Unter- und Fehlernährung auch im Rahmen der gesundheitlichen Grundversorgung zu bekämpfen, unter anderem durch den Einsatz leicht zugänglicher Technik und durch die Bereitstellung ausreichender vollwertiger Nahrungsmittel und sauberen Trinkwassers, wobei die Gefahren und Risiken der Umweltverschmutzung zu berücksichtigen sind;

d) eine angemessene Gesundheitsfürsorge für Mütter vor und nach der Entbindung sicherzustellen;

e) sicherzustellen, dass allen Teilen der Gesellschaft, insbesondere Eltern und Kindern, Grundkenntnisse über die Gesundheit und Ernährung des Kindes, die Vorteile des Stillens, die Hygiene und die Sauberhaltung der Umwelt sowie die Unfallverhütung vermittelt werden, dass sie Zugang zu der entsprechenden Schulung haben und dass sie bei der Anwendung dieser Grundkenntnisse Unterstützung erhalten;

f) die Gesundheitsvorsorge, die Elternberatung sowie die Aufklärung und die Dienste auf dem Gebiet der Familienplanung auszubauen.

(3) Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.

(4) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die internationale Zusammenarbeit zu unterstützen und zu fördern, um fortschreitend die volle Verwirklichung des in diesem Artikel anerkannten Rechts zu erreichen. Dabei sind die Bedürfnisse der Entwicklungsländer besonders zu berücksichtigen.

Diesem Recht widmen sich gleich mehrere Einrichtungen von uns. Nun mag man sagen, dass Gesundheit in unserem Land doch eher gut und gesichert vorhanden ist bzw. unser Gesundheitssystem ausreichend ausgestattet hervorragend funktioniert. Dem stimmen wir zu und wissen, dass es Länder gibt, in denen Kinder keinerlei Zugang zu medizinischen Diensten und Grundversorgung haben.
Dennoch wissen wir alle, dass Gesundheit und die gesunde Entwicklung von Kindern nicht nur an einem funktionierenden Gesundheitssystem hängt, sondern vor allem an der Gewährleistung einer grundsätzlich gesunden Lebensweise und an Maßnahmen zur Prävention von Krankheiten oder ungesunder Lebensweise. Aus diesem Grund wollen unsere Kita Sonnenblumenhaus, die Kita Pünktchen und das Jugendhaus Eule Kinder, Jugendlichen und Eltern viele Tipss und Anregungen geben, wie man sich im Alltag gesund ernähren kann, Gesundheit erhält sich fit macht, um gegen Krankheit gewappnet zu sein oder vorzubeugen.

Team Eule wird sich am 18.9. mit und für seine Jugendlichen ind Bewegung setzen und fasst sich damit ganz ehrlich auch an die eigene Nase. Es soll lange nicht mehr angefasstes Bewegungsspielzeug rausgekramt und abgestaubt werden. Mit Vorbildwirkung voran …

AUch die Kita Pünktchen will Gesundheit in den Mittelpunkt einer ganzen Woche rücken. Jedes Kind hat ein Recht auf einen »angemessenen Lebensstandard«. Eine der wichtigsten Grundlagen hierfür ist wohl die gesunde Ernährung. Denn wer nicht gesund isst oder trinkt, der kann auch nicht richtig wachsen, denken, spielen, lernen oder toben.

In der 38. KW werden wir im Pünktchen in allen Gruppen altersentsprechend das Thema gesunde Ernährung in den Mittelpunkt der Angebote stellen. Die Kinder lernen etwas darüber, was gesund ist, wie manche Lebensmittel hergestellt werden bzw, wo diese herkommen und darüber, dass nicht alle Kinder jeden Tag genug zu essen haben oder sauberes Trinkwasser.

Wir werden mit den Kindern am 21.09. ein gemeinsames Vesper zubereiten. Jedes Kind bringt an diesem Tag ein gesundes Lebensmittel mit, welches dann zu einer gemeinsamen Mahlzeit zusammengefügt wird.

Seit über einem Jahr beschäftigt sich das Team der Kita immer wieder mit diesem Thema. Durch eine Elternumfrage unter Einbeziehung der Kinder haben wir den Speiseplan mit dem Essensanbieter umgestaltet. Das war ein langer gemeinsamer Prozess, bei dem wir bemüht waren, alle Beteiligten einzubeziehen. Das gemeinsame Vesper soll diesen Prozess vorerst symbolisch abschließen.

Und auch im Sonnenblumenhaus wird es besonders gesund zu gehen. Die Kita wird den Weltkindertag mit einem „Tag der Gesundheit“ am 17.09.2020 begehen.
Es wird verschiedene sportliche Aktivitäten geben und es wird das Thema „Gesunde Ernährung“ mit theoretischen Wissensrunden und praktischen Genüssen an diesem Tag durchgeführt. Das Ganze Fest wird mit einem kleinen Wellnessangebot abgerundet.