B3 – Mobile Hilfen
Das Projekt B3 – Mobile Hilfen hat sich aus verschiedenen Aufgabenbereichen entwickelt. Gemeinsame Grundlage dieser Aufgabenbereiche sind die drei Säulen beraten – begleiten – bilden.
Im Rahmen von ambulanten Hilfen zur Erziehung unterstützen wir Eltern, Kinder und Jugendliche in ihren individuellen Bedarfslagen, suchen gemeinsam nach Lösungsansätzen und begleiten sie bei Veränderungen, die dauerhaft Bestand haben können.
Mit den Angeboten Betreuungsweisung, Entlassungsbegleitung und Sozialer Trainingskurs wenden wir uns an Jugendliche in herausfordernden Lebenssituationen, die durch delinquentes Verhalten mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind und richterlich angewiesen wurden, eine ambulante Maßnahme nach §10 JGG in Anspruch zu nehmen. Jugendliche und Heranwachsende werden bei der Erfüllung richterlicher Auflagen, dem Erlenen und Trainieren von sozialen Kompetenzen und alternativen Handlungsstrategien sowie in allen lebenspraktischen Fragen (bspw. im Rahmen des speziellen Sozialen Trainingskurs für Schwangere und junge Mütter) beraten und unterstützt.
Wohnungslose Menschen, die in einem Übergangswohnheim der Stadt leben, haben die Möglichkeit bei der Suche nach eigenem Wohnraum, beim Umzug in diesen Wohnraum und der Befähigung, darin eigenverantwortlich zu leben Unterstützung beim Sozialamt zu beantragen. Die durch uns durchgeführte Sozialpädagogische Intervention hat außerdem zum Ziel bei Fragen und Themen zu Behördenangelegenheiten, beruflicher Perspektive, Tages- und Wochenstruktur etc. individuell beratend und begleitend zu unterstützen.
Unsere Angebote
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Erziehungsbeistand
- intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- Hilfe für junge Volljährige
- Betreuungsweisung
- Entlassungsbegleitung
- Sozialer Trainingskurs (für Schwangere und junge Mütter)
- Sozialpädagogische Intervention bei Wohnungslosigkeit