Weltkindertag 1

UN-Kinderrechtskonvention Artikel 24: Gesundheitsvorsorge
Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Die Vertragsstaaten bemühen sich sicherzustellen, dass keinem Kind das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten wird.Die Vertragsstaaten bemühen sich, die volle Verwirklichung dieses Rechts sicherzustellen, und treffen insbesondere geeignete Maßnahmen, um

a. die Säuglings– und Kindersterblichkeit zu verringern;
b. sicherzustellen, dass alle Kinder die notwendige ärztliche Hilfe und Gesund-heitsfürsorge erhalten, wobei besonderer Nachdruck auf den Ausbau der gesundheitlichen Grundversorgung gelegt wird;
c. Krankheiten sowie Unter– und Fehlernährung auch im Rahmen der gesundheitlichen Grundversorgung zu bekämpfen, unter anderem durch den Einsatz leicht zugänglicher Technik und durch die Bereitstellung ausreichender vollwertiger Nahrungsmittel und sauberen Trinkwassers, wobei die Gefahren und Risiken der Umweltverschmutzung zu berücksichtigen sind;
d. eine angemessene Gesundheitsfürsorge für Mütter vor und nach der Entbindung sicherzustellen;
e. sicherzustellen, dass allen Teilen der Gesellschaft, insbesondere Eltern und Kindern, Grundkenntnisse über die Gesundheit und Ernährung des Kindes, die Vorteile des Stillens, die Hygiene und die Sauberhaltung der Umwelt sowie die Unfallverhütung vermittelt werden, dass sie Zugang zu der entsprechenden Schulung haben und dass sie bei der Anwendung dieser Grundkenntnisse Unterstützung erhalten;
f. die Gesundheitsvorsorge, die Elternberatung sowie die Aufklärung und die Dienste auf dem Gebiet der Familienplanung auszubauen.

Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.
Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die internationale Zusammenarbeit zu unterstützen und zu fördern, um fortschreitend die volle Verwirklichung des in diesem Artikel anerkannten Rechts zu erreichen. Dabei sind die Bedürfnisse der Entwicklungsländer besonders zu berücksichtigen.

Diesem Kinderrecht widmet sich unser Kinder- und Familientreff Mareicke sowie unser Kinderhaus Regenbogen.

Am 23. & 24. September startet der KFT Mareicke das Projekt „Rettet die Darmflora“ oder „Wie wir ohne Zucker glücklich werden.“
Die Mitarbeiter*innen werden mit Eltern und interessierten jungen Menschen:

  • Granola (gesundes Knuspermüsli) selber herstellen; ohne Zucker und trotzdem süß.
  • Volkkornbrot ohne Zucker, Salz und Hefe im Lehmofen backen.
  • Milchkefir beim Gären und Fermentieren zuschauen und ausprobieren.
  • Grünkohlchips herstellen und vernaschen.

Die Teilnehmenden dürfen sich jeweils eine Kostprobe, dass jeweilige Rezept und die Erfahrung wie einfach und schnell gesundes Essen hergestellt werden kann mit nach Hause nehmen.

Das Kinderhaus Regenbogen wird eine Gesundheitswoche veranstalten und sich in dieser Woche mit mehreren Aspekten von Gesundheitsvorsorge beschäftigen  – mit den Kindern mit Hilfe eines Schwarzlichtgeräts anschauen, wie sich Bakterien und Viren verteilen / mit dem Elternrat zusammen ein Kuscheltierkrankenhaus betreiben und noch einiges mehr.