Weltkindertag 4

UN-Kinderrechtskonvention Artikel 42: Verpflichtung zur Bekanntmachung
Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Grundsätze und Bestimmungen dieses Übereinkommens durch geeignete und wirksame Maßnahmen bei Erwachsenen und auch bei Kindern allgemein bekannt zu machen.

Unsere Beratungsstelle in Pieschen als Kooperationsprojekt zusammen mit outlaw gGmbH sorgt zwischen dem Weltkindertag am 20.9. und dem Tag der Kinderrechte am 20.11. dafür, dass Kinderrechte bekannt gemacht werden bzw. bekannter werden. Jeder neue Besucher oder Ratsuchende soll eine Broschüre zu den Kinderrechten erhalten.