Lernpat*innen

Lernpat*innen

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Bildung und Unterstützung, wenn sie diese benötigen. So steht es bereits seit 20 Jahren in den Kinderrechten der UN-Konvention und wir möchten einen Beitrag leisten, um dieses Recht zu verwirklichen.
Lernpat*innen sind ehrenamtliche Unterstützer, die Kinder in ihrer schulischen Entwicklung begleiten. Dies kann sich auf die Betreuung der Hausaufgaben beziehen, aber auch das Lernen und Fördern in bestimmten Fächern, in denen die Kinder Schwierigkeiten haben. Lernpat*innen sind keine Nachhilfelehrer, sondern Unterstützer und Begleiter. In Absprache mit den Eltern sowie Lehr- und Hortkollegen begleiten sie Kinder in der Bewältigung schulischer Aufgaben und helfen, Kinder zu Selbstlernprozessen anzuregen.

Artikel 28 Recht auf Bildung, Schule, Berufsausbildung (UN-Kinderrechtskonvention)
Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an; um die Verwirklichung dieses Rechts auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu erreichen, werden sie insbesondere den Besuch der Grundschule für alle zur Pflicht und unentgeltlich machen; die Entwicklung verschiedener Formen der weiterführenden Schulen allgemeinbildender und berufsbildender Art fördern, sie allen Kindern verfügbar und zugänglich machen und geeignete Maßnahmen wie die Einführung der Unentgeltlichkeit und die Bereitstellung finanzieller Unterstützung bei Bedürftigkeit treffen […].

In Anlehnung an bekannte Konzepte haben wir ein Team von „Lernpat*innen“ aufgebaut, die in enger Absprache mit Elternhaus und Schule Kinder in schulischen Belangen unterstützen und begleiten.
In unserem Hort begleiten wir viele Kinder, die bei der Bewältigung schulischer Aufgaben Unterstützung benötigen und diese von ihren Eltern nicht immer gewährleistet werden kann. Mitunter leben die Kinder in Familien mit vielen Geschwistern, sprechen eine andere Muttersprache und haben es nie richtig gelernt, sich selbständig Wissen anzueignen und/ oder anzuwenden. Manche Kinder benötigen einen individuellen Motivationsschub oder Unterstützung, um Lernstrukturen erst einmal zu entwickeln und für die Erledigung der schulischen Aufgaben dann anzuwenden.

Dafür suchen wir geeignete Menschen, die bereit und in der Lage sind, ehrenamtlich die Begleitung eines Kindes zu übernehmen. Sollten Sie bereits jetzt Interesse habe, als Lernpate aktiv zu werden, freuen wir uns über eine Nachricht von Ihnen.
Die Kollegen im Hort wählen gemeinsam mit den Lehrern Kinder aus, für die eine individuelle Begleitung hilfreich sein könnte und besprechen diese Idee mit den Eltern. Jede Lernpat*innenschaft kommt nur mit der Zustimmung der Eltern zustande.
Gemeinsam werden mittel- und langfristige Ziele für die Lernpartnerschaft festgehalten und ein erster Kontakt zwischen Eltern, Kindern, Hort und dem Lernpat*innen hergestellt.
In einer Vereinbarung wird festgehalten, welche Ziele angestrebt werden und in welcher Form und zu welchen Zeiten die Lernpat*innenschaft stattfinden soll. Ebenso verständigen sich alle Beteiligten darüber, wie der Austausch untereinander erfolgen wird.
Für jedes „Pat*innenkind“ werden gemeinsam mit Lehrern und Eltern individuelle Lernziele vereinbart, die das Kind/ der Jugendliche gemeinsam mit seinem „Lernpat*innen“ erreichen will.

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