Handlungssicherheit für Führungskräfte im Kinderschutzverfahren
Die Weiterbildung zielt auf die Entwicklung, Erweiterung und Festigung von Beratungs- und Führungskompetenzenkompetenzen in Bezug auf den Ablauf des Kinderschutzverfahrens und der Führung von Mitarbeitenden durch dieses Verfahren.
Thematisch behandelt werden
– gesetzliche Grundlagen des Kinderschutzverfahrens
– Erkennen von und Handeln bei Kindeswohlgefährdung- Abläufe im Kinderschutzverfahren- Verantwortund und Verantwortungsgrenzen im Schutzverfahren- Rollen und Aufgaben der Verfahrensbeteiligten im Schutzsystem
– Grundlagen und Bestandteile Schutzkonzept- Aufgabe und Sinn des Krisenteams- Rahmen für Kinderschutz in der eigenen Einrichtung
Die Weiterbildung findet in 2 Modulen an 4 Tagen in den Räumen des Integrativen Familienzentrums auf der Kili-Elbe-Str. 07 in Dresden statt.
Referent*innen:
Carolin Arnold
ist Dipl. Pädagogin und seit 2012 in der Kinder- und Jugendhilfe in den ambulanten Hilfen zur Erziehung tätig. Sie arbeitet außerdem als Fachberaterin nach §8a SGB VIII bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung und Referentin zum gleichen Thema.
Sebastian Zapff
ist Dipl. Sozialpädagoge (FH) und seit 2003 beim Deutschen Kinderschutzbund OV Dresden e.V. im Bereich der Hilfen zur Erziehung tätig. Seit 2012 bietet er im Rahmen seiner Tätigkeit Fachberatung nach §8a SGB VIII und Weiterbildungen zum Thema Handlungssicherheit bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung“ an. Als Fachkraft für Prävention und Intervention bei sexuellem Missbrauch berät er Einrichtungen zum konkreten Handeln im Missbrauchsfall und zu Schutzkonzepten zur Prävention.
Adressat*innen:
Leitungskräfte der Kinder- und Jugendhilfe